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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Steuern, Abgaben & Gebühren

In der Übersicht

Wohnen, Arbeiten, Freizeit - in der Gemeinde Affalterbach lässt es sich in allen Bereichen gut leben. Denn unsere schöne Gemeinde hat viel zu bieten. Informieren Sie sich hier über die Beiträge, Steuern und Gebühren in der Gemeinde.

Steuern & Abgaben

Hier finden Sie unsere Steuern und Abgaben übersichtlich aufgelistet.

Realsteuern

  • Grundsteuer A 280 v.H. seit 1.1.1993
  • Grundsteuer B 280 v.H. seit 1.1.1993
  • Gewerbesteuer 320 v.H. seit 1.1.1994

Wasserversorgungsbeitrag

Je qm Geschossfläche 4,17 Euro

Abwasserbeitrag

  • für öffentlichen Kanal je qm Geschossfläche 3,49 Euro
  • für den mechan. und biolog. Teil des Klärwerks je qm Geschossfläche 4,38 Euro

Hundesteuer

  • für den 1. Hund 80,00 Euro seit 01.01.2011 
  • für den 2. Hund 160,00 Euro seit 01.01.2011
  • Zwingersteuer 80,00 Euro seit 01.01.2011

Anmeldung Hundesteuer (PDF-Dokument, 532,17 KB, 29.04.2022)

Abmeldung Hundesteuer (PDF-Dokument, 545,49 KB, 29.04.2022)

Lastschrift Hundesteuer (PDF-Dokument, 169,93 KB, 22.02.2022)

Erschließungsbeiträge

Der Erschließungsbeitrag wird nach dem tatsächlichen Aufwand auf die Anlieger verteilt. Auf die Beitragspflichtigen werden 95 % der Kosten abgewälzt.

Gebühren

Nachstehend finden Sie alle Gebühren in der Übersicht.

Kindergartengebühren

Gebühren für das Kindergarten-/Schuljahr 2023/2024:

Gruppe (Ü3) verlängerte Öffnungszeiten

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 128,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 97,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 64,00 Euro

Ganztagesbetreuung (Ü3)

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 283,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 283,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 250,00 Euro

Kleinkindbetreuung (Krippe 9,50 Std./Tag)

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 418,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 418,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 371,00 Euro

Kernzeitenbetreuung ohne Ferienbetreuung

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 72,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 50,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 29,00 Euro

Kernzeitenbetreuung mit Ferienbetreuung

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 89,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 65,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 34,00 Euro

Hort an der Schule

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 240,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 214,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 214,00 Euro

Familien mit 4 und mehr Kindern sind vom Elternbeitrag freigestellt. Der Betrag ist monatlich fällig.

Bestattungsgebühren

Für die Überlassung:

  • Einer Reihengrabstätte 1.000 Euro, 1.400 Euro für eine Wahlgrabstätte
  • Einer Kindergrabstätte 200 Euro
  • Einer Urnenreihengrabstätte 800 Euro, 850 Euro für ein Urnenwahlgrab
  • Einer Urnenstele 1.200 Euro, 1.250 Euro für eine Doppelbelegung
  • Eines Baumgrabes 800 Euro, 850 Euro für eine Doppelbelegung
  • Benutzung Aussegnungshalle 300 Euro

Für die Herstellung von Grabstätten:

  • Von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren 460 Euro
  • Von Personen unter 6 Jahren 310 Euro
  • Von Urnen, Tot- und Fehlgeburten 160 Euro
  • Für ein Tiefgrab (Doppelversenkung) je Einzelgrabfläche 530 Euro
  • Für die Nachbelegung 520 Euro
  • Von Urnen in der Urnenstele und im Baumgrab 90 Euro
  • Für die Nachbelegung von Urnen in der Urnenstele/Baumgrab 40 Euro

Der Zuschlag für die Bestattung Auswärtiger beträgt 50 %.

Abwassergebühren

  • je m³ Abwasser 2,49 Euro ab 01.01.2022
  • je m² Niederschlagswassergebühr 0,54 Euro ab 01.01.2022

Wasserzins

  • Wasserzins: je m³ Wasserverbrauch 1,53 Euro ab 01.01.2022
  • Grundgebühr für QN 2,5: 2,04 Euro ab 01.01.2011

Gebühren des Gutachterausschusses

Die Gebühren für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung finden Sie hier.