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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Gemeinde Affalterbach
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Heiraten in Affalterbach

Heiraten in Affalterbach

Zur Erleichterung Ihrer Planung, möchten wir Sie nachfolgend über unsere Trautermine und Trauräume informieren.

Trauzimmer

Unsere Trauungen finden im historischen Ambiente unseres Bürgerhauses Kelter statt. Dort stehen im Dachgeschoss ein Trauzimmer für 30 Gäste und im Erdgeschoss (barrierefrei) für bis zu 100 Gäste zur Verfügung.

Trautermine

Trautermine sind während den Öffnungszeiten des Standesamtes von Montag bis Freitag möglich.

Für Affalterbacher Bürgerinnen und Bürger bieten wir Samstagstrauungen an.

Zur Terminvereinbarung für eine standesamtliche Trauung in Affalterbach wenden sich interessierte Paare an das Standesamt

Frau Petra Pantle
Telefonnummer: 07144 8353-27
E-Mail schreiben​​​​​​​

Anmeldung zur Eheschließung

Jedes Brautpaar kann den Ort seiner Eheschließung in Deutschland frei wählen. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung zur Eheschließung beim zuständigen Standesamt erfolgte und dies das Heiratsstandesamt zur Eheschließung schriftlich ermächtigt hat.

Allgemeine Zuständigkeiten:

  • Zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk Sie oder Ihr/e Verlobte/r mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sind mehrere Wohnsitze vorhanden, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden.
  • Haben Sie in Deutschland keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz, können Sie sich direkt an Ihr Wunschstandesamt wenden und dort die Anmeldung zur Eheschließung durchführen.

Die Anmeldung zur Eheschließung muss grundsätzlich durch beide Verlobte erfolgen und ist frühestens 6 Monate vor der geplanten Eheschließung möglich.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung.

Ihre Partnerin oder Ihr Partner kann z.B. aus beruflichen Gründen nicht mitkommen?

In Ausnahmefällen kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht die Eheschließung alleine anmelden. Dazu benötigen Sie das Formblatt Beitrittserklärung (PDF-Dokument, 1,05 MB, 26.02.2024).

Unterlagen

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich gilt

  • alle Unterlagen sollten nicht älter als 6 Monate sein
  • alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden
  • ausländische Urkunden benötigen oft noch eine Überbeglaubigung, sei es eine Apostille durch die nächsthöhere Behörde des Heimatlandes oder Legalisation durch die deutsche Botschaft im jeweiligen Land, sowie eine Übersetzung ins Deutsche. Auskunft hierzu erhalten Sie bei Ihrem Standesamt.

Ist es für Sie beide die erste Ehe und es besteht keine eingetragene Lebenspartnerschaft, sind Sie volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate). Erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • erweiterte Meldebescheinigung. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Affalterbach haben, wird die Bescheinigung im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt erstellt.
  • Geburtsurkunde von gemeinsamen Kindern.

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestand, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate). Erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. In der Regel ist dies nicht das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde, sondern eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe. Erhältlich beim Heiratsstandesamt.
  • alle der letzten Ehe vorangegangenen Ehen und deren Auflösung müssen angegeben werden. Bitte bringen Sie entsprechende Dokumente auch älteren Datums mit.
  • erweiterte Meldebescheinigung.
    Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Affalterbach haben, wird die Bescheinigung im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt erstellt.

In folgenden Fällen bitten wir Sie, einen Vorsprachetermin zu vereinbaren:

Wenn Sie oder Ihr Partner

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
  • im Ausland geboren wurden.

Wenn Ihre letzte Ehe

  • im Ausland geschlossen wurde.
  • im Ausland geschieden wurde.

Bei dem vereinbarten Termin teilen wir Ihnen schriftlich mit, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind.

Kosten

Wenn ausschließlich deutsches Recht zu prüfen ist: 65 €
Wenn auch ausländisches Recht zu prüfen ist: 110 €

Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung: 45 €

Bitte beachten Sie, dass weitere Kosten entstehen können, zum Beispiel:

  • Urkunden: je 20 €
  • Stammbuch: 19 € bis 27 €
  • Eidesstattliche Versicherung: 35 €
  • Samstagstrauungen: 110 €

Außerdem können bei ausländischen Verfahren weitere zusätzliche Gebühren anfallen.